Ok, ich habe mich nicht missverständlich sondern falsch ausgedrückt.
Wenn ein Gesetz erlassen wird, haben die Verfassungsrichter zu prüfen, ob dieses der Verfassung entspricht, wenn nicht wird es abgelehnt.
Wenn einem Mitglied dennoch ein Konflikt auffällt, wendet es sich an die Verfassungsrichter und diese haben dann die Pflicht das zu prüfen und gegebenenfalls dem Gesetz anpassungsorschläge zufügen oder es auch ausser Kraft setzen.
Wenn mehreren Leuten dabei Willkür auffällt, wird halt dagegen gemeutert.